Datenschutz Grundverordnung

Die Datenschutz Grundverordnung, Allgemeine Datenschutzverordnung, auch als DSGVO oder DS-GVO bekannt, ist eine Verordnung der Europäischen Union. In der gesamten Europäischen Union haben die meisten privaten und öffentlichen Datenverarbeiter standardisierte Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ziel ist es, den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union und den freien Datenfluss im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Allgemeine Datenschutzverordnung ersetzte seit 1995 die Richtlinie 95/46 / EG, die natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr schützt. Seit dem 25. Mai 2018 bildet die DSGVO zusammen mit den sogenannten JI-Richtlinien für Polizei und Justiz einen allgemeinen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. Darüber hinaus gilt es ab dem 20. Juni 2018 auch für Nicht-EU-Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen. Ihr Zahnarzt hält sich ebenfalls an die Verordnung. Ihre Daten bleiben vertraulich.

Personenbezogene Daten erheben

Es gibt technische, wirtschaftliche, soziale und persönliche Aspekte. Es gibt technologieneutrale Vorschriften, die soziale Medien und künstliche Intelligenz erfassen. Das Recht auf Vergessenwerden wird erlassen, dh. H. Löschung (Zugriff auf) personenbezogene Daten und Auskunftsfreiheit und Datenübertragbarkeit. Prinzipien wie „Privacy by Design“ (Datenschutz wird bereits im Systemdesign berücksichtigt) und „Privacy by Default“ (Datenschutz ist normal, obwohl Benutzer ihn durch die Anpassung von Diensten oder Geräten schwächen können) sind verankert. Die DSGVO hat jedoch nur langsam auf die Herausforderungen des Internetzeitalters und Entwicklungen wie künstliche Intelligenz (Ansätze, die Big Data verwenden, wie z. B. Deep Learning) reagiert. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Richtlinie 95/46/EG enthalten jedoch bereits wichtige Normen und Empfehlungen.

Wer Daten erhebt, muss sie schützen

Die DSGVO gilt für Personen, deren personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Dazu gehören z. B. Inhaber von Blogs und Websites oder Betreiber von Service-Bots, die Besucher analysieren, Kommentare zulassen und posten sowie Social-Media-Buttons verwenden. Auch Begriffe wie das Recht auf Vergessenwerden, Informationsfreiheit und Selbstbestimmung lassen sich ethisch interpretieren. „Informationsautonomie“ ist das Kernkonzept der Informationsethik. Neben der Informationsethik ist auch die Wirtschaftsethik beliebt.