BEB ist die bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen
Die „bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen“ (kurz BEB) ist das vom Verband Deutscher Zahntechniker (VDZI) entwickelte offizielle Fachverzeichnis für zahnärztliche Leistungen. Die aktuelle BEB Zahntechnik trat am 1. Januar 2009 in Kraft, wurde aber weiterentwickelt. Ein umfangreiches Fachverzeichnis sorgt für eine transparente Leistungsdokumentation und Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für privatzahnärztliche Leistungen. BEB Zahntechnik dokumentiert ein breites Spektrum an zahnärztlichen Leistungen, die Menschen mit Zahnersatz, Kronen, Kieferorthopädie, Schienung und Wiederherstellung prothetischer Funktionen versorgen.
Bereits seit 1973
Die erste Auflage der BEB wurde 1973 vom Bundesverband der Zahntechniker herausgegeben und liegt derzeit in der achten Auflage vor. Zur besseren Kalkulation wird BEB jedoch in der Zahntechnikbranche der REFA-Arbeitszeitwirtschaftsmethode zugeordnet. Das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für entgeltliche Zahntechniker (BEL) umfasst alle zahntechnischen Leistungen, die gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbracht werden. Die BEL wird gemäß § 88 vom GKV-Spitzenverband und dem Verband der Zahntechniker (VDZI) ausgestellt.
Private und gesetzliche Leistungen
Dagegen ist die BEL für privat versicherte Patienten und private Leistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten nicht bindend, da es sich nicht um eine Steuer handelt. Wie bei allen Händlern werden die Kosten für Zahntechnik vom entsprechenden Dentallabor nach Anwendbarkeit und örtlichen Gepflogenheiten berechnet. Grundlage der Berechnung ist jedoch in erster Linie ein einheitliches Verzeichnis der bundeszahnärztlichen Leistungsbezeichnungen, das öffentlich zugänglich ist. Dadurch steht es Laboren frei, Leistungen einheitlich abzurechnen, andere Terminzeiten zu kalkulieren oder ganz anders darzustellen.