Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt

Vor der Behandlung erstellt der Zahnarzt individuell für jeden Patienten einen Heil- und Kostenplan. Er zeigt den Kosten- und Therapieverlauf auf und besteht dabei aus zwei Dokumenten. Dort steht, welche Zähne fehlen und welche Therapie die beste für den jeweiligen Patient darstellt. Der Kostenplan verfolgt zwei Ziele: Zum einen muss man die Kosten in einem Plan für den jeweiligen Patient so aufzuzeigen, dass er der Krankenkasse dient. Vor der Behandlung muss der Patient den Plan bei der Krankenkasse einreichen.  Hierin stehen je nach Anwendungsgebiet die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt und welche Kosten der Patient selbst tragen muss.

Übernahme durch Krankenkasse

Je nach Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse diverse Prozeduren. Beispielsweise sind ästhetische Behandlungen meist nicht Teil der Kassenleistung. So schafft man Kostentransparenz durch den Kostenvoranschlag und kann genau nachvollziehen, wo welche Kosten entstehen. Diese Pläne stellt man aber nicht nur für gesetzlich versicherte auf, sondern sind auch für privat versicherte von großer Bedeutung. Bei der Erstellung muss man auf Genauigkeit und eine präzise Aufstellungsweise achten. Eine ausführliche Therapieplanung, abgestimmt auf den Patienten, gehört zum zweiten Ziel des Teil und Kostenplans. Das komplette Gebiss stellt die Grundlage für den Befund des Heil- und Kostenplans dar. Daraus ergibt sich dann letztendlich der Behandlungsplan. Durch die Einführung des Festzuschusssystems richtet man sich eher nach dem Plan als nach der eigentlichen Behandlung. Zur Übersicht für die Krankenkassen ist es von großer Bedeutung die Kosten und den Befund genau erläutert zu bekommen.

Regelversorgung und Therapieplanung

In die Spalten „Regelversorgung“ und „Therapieplanung“ trägt man das Befundschema dann genau ein. Dieses Schema ist dann auch die Grundlage für spätere Behandlungen und sonstige Eingriffe. Anschließend an die Zahnersatzberatung dokumentiert man die Daten sorgfältig. In der Spalte Therapieplanung stehen die Eigenschaften der Behandlung des Patienten, die nicht zu einer Regelversorgung zählen. Zudem auch die erwarteten Zahntechnischen Kosten und die Materialkosten. Zusätzlich werden bei einem Zahnersatz auch die erwarteten Kosten vom Dentallabor angefordert.