BEL steht für Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen

Das BEL ist nach § 88 Abs. 1 SGB V eine bundesweite Liste abrechenbarer zahnärztlicher Leistungen (BEL). Diese wurde einst vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und dem Verband der Zahntechniker (VDZI) ins Leben gerufen. Die Landesleistungsliste (BEL) listet dabei alle zahnärztlichen Leistungen auf, die Zahnärzte im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung einer versicherten Person erbringen können. Die zahnärztlichen Dienstleistungen von BEL sind dabei aufgrund ihrer Produktion und spezifischen Systeme in verschiedene Dienstleistungsgruppen unterteilt. Es gibt folgende Leistungsgruppen: Arbeitsvorbereitung einerseits, festsitzender Zahnersatz, Modellguss, herausnehmbarer Zahnersatz, Aufbisshilfen, Kieferorthopädie, Restaurationen und weitere Erweiterungen. Die Einführungsbedingungen der BEL regeln auch grundlegende Details, die bei der Vorbereitung und Abrechnung zahnärztlicher Leistungen zu beachten sind.

Neuerungen und Änderungen

Der VDZI und der GKV-Spitzenverband haben die BEL II in den letzten Jahren überarbeitet und klare Anforderungen an die Leistungserbringung und Abrechnung zahnärztlicher Leistungen gestellt.
Große Änderungen an der neuen BEL. Die neue BEL II-2014 trat am 1. April 2014 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der BEL II 2006 ergeben sich aus der gemeinsamen Bekanntmachung des VDZI und des GKV-Spitzenverbandes. Darüber hinaus haben der GKV-Spitzenverband und der VDZI den bundesweiten Durchschnittspreis für zahnärztliche Leistungen im diagnosebezogenen Festzuschusssystem auf 30,09 pro Jahr festgesetzt. Feier. Dagegen werden bei der Versorgung von Kieferbrüchen, Oberkiefer-, Resektions- und Verschlussprothesen, die nicht in B-E-L aufgeführt sind, nach Aufwand abgerechnet. Neben den aufgeführten Leistungen gibt es weitere Punkte gemäß § 2 Abs. 4 der Anlage 1 der Vereinbarung über die Gebührenordnung für staatszahnärztliche Leistungen vom 1. Juli 2013.

Was ist in der BEL enthalten?

Dies sind die Kosten für Spezialkunststoffe, Weichkunststoffe, Fertigteile, Implantataufbauten und implantatbezogene Verbindungselemente. Dazu gehören auch Positionierhilfen zur Unterstützung der Pinpositionierung, künstliche Zähne und edelmetallhaltige Dentallegierungen (nicht schweißbar, außer bei Restaurationen und Extensions). 0,75 % Schweißzuschlag je L-Nr. Reparierte/Erweiterte Metallverbindung 807. So gehören zu den vorgefertigten Komponenten Beschläge zum Trennen von Brücken, Kugelzapfen an Wurzelkappen sowie Schrauben, Schlösser, Schläuche etc. in der kieferorthopädischen Behandlung. Auf der Rechnung sind dabei Art, Menge und Preis anzugeben. Zusammengebaute Hilfsteile (Halbzeuge) werden für die aufgeführten Leistungen berechnet, ebenso sonstige Materialien.