Gleichartige Versorgung beim Zahnersatz

Besprechen wir die gleichartige Versorgung handelt es sich um die Kostenübernahme von Zahnarztleistungen. Umfasst die Behandlung Standardleistungen der Krankenversicherung, nimmt der Patient  auch eine Versorgung (andersartig) in Anspruch. Private medizinische Leistungen ergänzen diese Standardleistungen jedoch. Daher wählen Patienten eine Versorgung von höherer Qualität als die Standardversorgung. Der feste Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung wird immer gezahlt. Alle Kosten außerhalb dieses Bereichs trägt der Patient. Wenn der Patient beispielsweise eine Krone am sechsten Zahn tragen muss, ist die Metalltherapie die Standardbehandlung. Wünscht sich der Patient jedoch eine zahnfarbene Verblendung auf der Metallkrone, sieht das anders aus. Die Dienstleistung erbringt ein Privatarzt, also muss der Patient dafür bezahlen. Somit spricht man dann von einer gleichartigen Versorgung. Also wird bei gleichartiger Versorgung die selber Art der Behandlung gewählt. Jedoch ist die Ausgestaltung eine höherwertige.

Der Unterschied zur Andersartigen Versorgung

Unterschied gleichartige Versorgung zu andersartige Versorgung: Bei verschiedenen Arten der Versorgung wählen die Patienten eine Versorgung, die sich von der Standardversorgung völlig unterscheidet. Benötigt der Patient beispielsweise eine Brücke kann er diese einsetzen lassen. Die normale Funktion wäre somit wieder gegeben. Das ist die Standardoption. Möchte der Patient hingegen keine Brücke sondern lieber ein Implantat, ist das eine andersartige Versorgung. Man nutzt praktisch eine andere Versorgungsmöglichkeit. Das Implantat muss er dann selbst bezahlen.  In diesem Fall erbringt die Krankenkasse keine Leistungen für die Behandlung in Form einer festen Zulage. Wofür Sie sich entscheiden, hängt auch von dem Ziel der Behandlung ab. Rein funktionale Lösungen übernimmt die Krankenkasse. Handelt es sich um ästhetische Korrekturen muss man meist selbst dazuzahlen.