Härtefall beim Zahnersatz

Kronen, Brücken, Prothesen: Wer Zahnersatz braucht, kennt den Preis. Auch weil die gesetzliche Krankenversicherung nur Standardbehandlungen zahlt. Normalerweise deckt die Krankenversicherung die Hälfte der Kosten der Standardversorgung. Als Patient müssen Sie den Rest der Kosten selbst bezahlen. Sind Sie dazu jedoch nicht in der Lage, kommt der Härtefall ins Spiel.

Standardpflegemethoden

Der einfachste Weg, um Zähne wiederherzustellen ist die Standardpflegemethode. Wer es sich nicht selbst leisten kann, der hat die Möglichkeit, über die Härtefallregelung einen Zuschuss oder die volle Deckung der Kosten zu bekommen. Seit 2005 müssen Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung einen Teil der Kosten für Zahnersatz tragen. Nach der Diagnose muss die Krankenkasse nur einen festen Betrag für den Zahnersatz zahlen, die sogenannte feste Zulage. Selbst wenn Sie ein einfaches Produkt mit ausreichenden medizinischen Veränderungen wählen – wie eine Metallkrone anstelle eines Keramikmodells – müssen Sie normalerweise 40% selbst bezahlen. Dies ist der Fall, seit die Krankenkassen den festen Zuschuss im Oktober 2020 erhöhten. Bisher mussten Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung mindestens die Hälfte der Kosten tragen.

Bonusheft bei Prophyaxe-Besuchen

Mit einem vollständigen Bonusheft für die Prophylaxe beim Zahnarzt erhöhen sich die Leistungen der Krankenkasse. Sie tragen dann 75% der Kosten für die richtige Prothese. Wenn Sie sich die Kosten für Zahnersatz immer noch nicht leisten können, müssen Sie nicht unter schlechten Zähnen leiden. Denn die gesetzliche Krankenversicherung kann einkommensschwachen aufgrund der Härtefallordnung helfen. Versicherte mit geringem Einkommen können auf Anfrage 100% der Kosten für einfache Prothesen zurückzahlen. Mit anderen Worten, Sie können medizinisch notwendige Dienstleistungen erhalten, ohne dafür zu bezahlen.

Einkommensgrenze bei besonderen Fällen

Auch Versicherte, die die Einkommensgrenze nur geringfügig überschreiten, können von der Krankenkasse eine erhöhte feste Zulage erhalten. Dies wird als „gleitende Härtefallregelung“ bezeichnet. Die genaue Höhe dieses Zuschlags hängt von den jeweiligen Umständen ab und wird von der Krankenkasse gesondert berechnet. ragen Sie daher am besten Ihre Krankenkasse, ob und in welchem ​​Umfang Sie Anspruch auf diesen Zuschlag haben. Erst nachdem der Zahnarzt die Rechnung erhalten hat, entscheidet die Krankenkasse endgültig, ob Sie den Vertrag erhalten. Daher erhalten Sie das Geld erst am Ende der Behandlung.